Online-Apotheken – Nahrungsergänzungsmittelrecht

Präsentation von Nahrungsergänzungsmitteln in Online-Apotheken 

Wstęp

Nahrungsergänzungsmittel gelten als Lebensmittel und unterliegen daher im Fernabsatz (z. B. in Online-Apotheken) den lebensmittelrechtlichen Vorschriften. Die wichtigsten Bestimmungen sind:

  • Lebensmittel- und Ernährungssicherheitsgesetz (Artikel 3 Absatz 3)
  • Richtlinie 2002/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Artikel 2 Buchstabe a)

Für Nahrungsergänzungsmittel gelten die Grundsätze des Arzneimittelrechts nicht. Diese Produkte müssen den Anforderungen des Lebensmittelrechts, insbesondere hinsichtlich Kennzeichnung, Aufmachung und Werbung, genügen. Diese Vorschriften zielen darauf ab, den Verbrauchern vollständige und zuverlässige Informationen bereitzustellen, was im Zusammenhang mit der öffentlichen Gesundheit von entscheidender Bedeutung ist.

Seit dem 13. Dezember 2014 ist die Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates in Kraft, die neue Anforderungen an die Information der Verbraucher über Lebensmittel, auch im Fernabsatz, einführt. Ziel dieser Verordnung ist es, die Transparenz zu erhöhen und sicherzustellen, dass Verbraucher vor dem Kauf alle notwendigen Informationen erhalten.

Obligatorische Angaben

Beim Fernabsatz (auch online) von Nahrungsergänzungsmitteln müssen Apotheken dem Verbraucher vor dem Kauf Zugang zu folgenden Informationen gewähren:

  • Lebensmittelname: Es muss eindeutig sein und darf keine Verwirrung stiften.
  • Zutatenliste: Einschließlich detaillierter Informationen zu allergenen Stoffen.
  • Nettomenge an Futter: Das genaue Gewicht oder Volumen des Produkts.
  • Besondere Lager- oder Verwendungsbedingungen: Informationen zur Lagerung des Produkts zur Erhaltung seiner Qualität.
  • Name oder Firmenname und Anschrift der für das Produkt verantwortlichen Stelle: Wer ist für die Markteinführung des Produkts verantwortlich?
  • Alkoholgehalt: Wenn es 1,2 Vol.-% übersteigt.
  • Herkunftsland oder -ort: In bestimmten Fällen, in denen die Herkunft für den Verbraucher wichtig ist.

Alle diese Informationen müssen auf der Website der Apotheke leicht zugänglich sein. Gemäß Art. Gemäß Art. 14 der Verordnung Nr. 1169/2011 müssen in den Online-Informationen zu einem Lebensmittel nicht lediglich Angaben zum Mindesthaltbarkeitsdatum und zum Mindesthaltbarkeitsdatum angegeben werden, da auf den Websites „Vertreter“ von Produkten und nicht von konkreten Artikeln dargestellt werden.

Neue Anforderungen nach 2014

Verordnung 2018/775 (EG):

  • Es führt die Verpflichtung ein, Angaben zum Ursprungsland der Hauptzutat zu machen, wenn diese vom deklarierten Ursprungsland des Endprodukts abweicht. Online-Apotheken müssen Verbraucher nun genauer über die Herkunft der Inhaltsstoffe von Nahrungsergänzungsmitteln informieren.

Verordnung 2019/649 (EG):

  • Gilt für Stoffe, die Lebensmitteln zugesetzt werden, einschließlich Nahrungsergänzungsmitteln. Neue Vorschriften können sich auf die Zusammensetzung und Präsentation dieser Produkte auswirken.

Aktualisierung der Verordnung Nr. 1924/2006:

  • Zusätzliche Änderungen bei gesundheitsbezogenen Angaben, einschließlich neuer Verfahren und Anforderungen für Angaben zu Nahrungsergänzungsmitteln. Es ist wichtig, dass alle gesundheitsbezogenen Angaben genehmigt und entsprechend gekennzeichnet sind.

Richtlinie 2011/62/EU:

  • Es werden zusätzliche Maßnahmen eingeführt, um Arzneimittelfälschungen entgegenzuwirken, die auch den Verkauf von Nahrungsergänzungsmitteln, insbesondere im Rahmen der Präsentation in Online-Apotheken, betreffen.

Zusätzliche Informationen – Marketingtexte

Online-Apotheken enthalten häufig zusätzliche Marketinginformationen, um den Kauf zu fördern. Es ist wichtig, dass diese Angaben den Anforderungen der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben entsprechen. Nur genehmigte Aussagen werden in die entsprechende Liste und die sogenannte eingetragen Erklärungen aus der Pending-Liste, d. h. Erklärungen, die auf die Genehmigung der Kommission warten (siehe das auf der Website verfügbare Register). https://ec.europa.eu/nuhclaims/i).

Es ist auch wichtig, sich daran zu erinnern, dass jede gesundheitsbezogene Angabe durch geeignete wissenschaftliche Beweise gestützt werden muss und bestimmte Bedingungen erfüllen muss, wie zum Beispiel:

  • Eine Aussage über die Bedeutung einer ausgewogenen Ernährung und eines gesunden Lebensstils.
  • Informationen über die Menge eines Lebensmittels und die Menge seines Verzehrs, die erforderlich ist, um eine positive Wirkung zu erzielen.
  • Eine Warnung an Personen, die ein bestimmtes Lebensmittel meiden sollten, und eine Warnung vor dem potenziellen Gesundheitsrisiko, wenn übermäßige Mengen des Produkts verzehrt werden.

Rechtliche Risiken

Sie sollten es vermeiden, Nahrungsergänzungsmittel in einer Weise zu präsentieren, die den Eindruck erwecken könnte, sie hätten medizinische Eigenschaften. Nahrungsergänzungsmittel sollten beispielsweise nicht in derselben Kategorie wie Medikamente aufgeführt werden. Um rechtliche Risiken zu vermeiden:

  • Präsentation: Präsentieren Sie Nahrungsergänzungsmittel und Medikamente in separaten Tabs auf der Website.
  • Terminologie: Verwenden Sie eine für Nahrungsergänzungsmittel geeignete Terminologie, z. B. anstelle von „Dosierung“ „empfohlene Portion“.

Auf den Websites von Apotheken, die auch Arzneimittel verkaufen, werden Nahrungsergänzungsmittel oft ähnlich wie Arzneimittel dargestellt. Beispielsweise werden im Reiter „Arzneimittel und Tabletten gegen Erkältungen“ neben Arzneimitteln auch Nahrungsergänzungsmittel vorgestellt. Online-Verkäufer verwenden häufig auch Begriffe wie: „Besonders in Zeiten erhöhter Grippe- und Erkältungsraten empfohlen.“ Diese Art der Präsentation birgt ein doppeltes Risiko. Erstens kann es als Verstoß gegen Art. 46 Abschnitt 1 Punkt 2 im Zusammenhang mit Witz. 46 Abschnitt 2 des Gesetzes über Lebensmittel- und Ernährungssicherheit, der besagt, dass die Präsentation und Werbung eines Lebensmittels dem Lebensmittel keine Eigenschaften zur Vorbeugung oder Behandlung von Krankheiten zuschreiben oder auf solche Eigenschaften hinweisen darf. Zweitens besteht die Gefahr, dass ein so präsentiertes Nahrungsergänzungsmittel als Arzneimittel qualifiziert wird.

Um das Risiko einer solchen Einstufung zu minimieren, sollten Anstrengungen unternommen werden, um die Verkehrsbezeichnungen von Nahrungsergänzungsmitteln klar von Arzneimitteln zu trennen, was unter anderem vorkommen kann: durch die Darstellung von Arzneimitteln und Nahrungsergänzungsmitteln in separaten Tabs auf Websites oder durch die eindeutige Angabe beider Produktkategorien sowie durch den Verzicht auf Begriffe, die sich speziell auf die Darstellung von Arzneimitteln beziehen, z. B. anstelle des Begriffs „Dosierung“ – „empfohlene Portion“.

Praktische Tipps

  1. Leicht zugängliche Informationen:

    • Stellen Sie vor dem Kauf sicher, dass alle obligatorischen Informationen auf der Website der Apotheke sichtbar sind. Verbraucher sollen alle notwendigen Informationen, wie Inhaltsstoffe, Lagerbedingungen und Kontaktdaten des Herstellers, schnell und einfach finden können.
  2. Klare Produkttrennung:

    • Trennen Sie Nahrungsergänzungsmittel von Medikamenten, indem Sie auf der Website verschiedene Registerkarten oder Kategorien verwenden. Dies hilft Verbrauchern, die Produkte, die sie interessieren, leichter zu finden und Fehler zu vermeiden.
  3. Unklarheiten vermeiden:

    • Verwenden Sie eine spezifische Terminologie für Nahrungsergänzungsmittel, um Verwirrung zu vermeiden. Verwenden Sie beispielsweise anstelle von „Dosierung“ den Begriff „empfohlene Portion“.
  4. Transparente Marketinginformationen:

    • Alle gesundheits- und nährwertbezogenen Angaben müssen den geltenden Vorschriften entsprechen und von den zuständigen Behörden genehmigt werden. Vermeiden Sie nicht genehmigte Behauptungen, die Verbraucher irreführen könnten.
  5. Regelmäßige Updates:

    • Bitte überprüfen und aktualisieren Sie die Informationen auf der Website regelmäßig, um den neuesten Gesetzen und Vorschriften zu entsprechen. Die Einführung neuer Vorschriften kann Änderungen des Inhalts und der Präsentation von Produkten erforderlich machen.
  6. Verständlichkeit und Lesbarkeit:

    • Die Informationen sollten so dargestellt werden, dass sie für den Verbraucher verständlich und lesbar sind. Verwenden Sie eine einfache Sprache und vermeiden Sie komplexe wissenschaftliche Begriffe, sofern dies nicht erforderlich ist.

Praxisbeispiele

  1. Website-Struktur:

    • Erstellen Sie eine klare Website-Struktur, in der Nahrungsergänzungsmittel und Arzneimittel klar getrennt sind. Sie können verschiedene Farben oder Symbole verwenden, um die Navigation zu erleichtern.
  2. Produktinformationsvorlagen:

    • Verwenden Sie Standard-Produktinformationsvorlagen, die alle gesetzlich erforderlichen Informationen enthalten. Dies gewährleistet Konsistenz und einen einfachen Vergleich zwischen Produkten für Verbraucher.
  3. Verbraucherbildung:

    • Fügen Sie auf Ihrer Website einen Bildungsbereich ein, in dem die Unterschiede zwischen Nahrungsergänzungsmitteln und Medikamenten sowie die richtige Anwendung von Nahrungsergänzungsmitteln erläutert werden. Die Aufklärung der Verbraucher kann ihr Vertrauen in Ihre Apotheke stärken.
  4. Interaktive Elemente:

    • Fügen Sie interaktive Elemente wie Quizze oder Tests hinzu, die den Verbrauchern helfen, zu verstehen, welche Nahrungsergänzungsmittel für sie geeignet sind. Dies kann das Engagement steigern und die Benutzererfahrung verbessern.

Summe

Um geltende Vorschriften einzuhalten und das Benutzererlebnis zu verbessern, müssen Online-Apotheken ihre Praktiken an neue gesetzliche Anforderungen anpassen. Es ist wichtig, dass Informationen klar und transparent dargestellt werden, um das Benutzererlebnis zu verbessern und rechtliche Risiken zu verringern. Die Einhaltung der Richtlinien für die Kennzeichnung, Präsentation und Werbung von Nahrungsergänzungsmitteln ist entscheidend, um das Vertrauen der Verbraucher aufzubauen und mögliche rechtliche Sanktionen zu vermeiden.

Dieser Inhalt wurde erstellt von IOC (International Organic Company) und GMP-zertifiziert contract manufacturer mit über 15 Jahren Erfahrung in der Herstellung von Nahrungsergänzungsmitteln. IOC ist ein Branchenexperte in der Kapselherstellung, softgel Produktion, Private-Label-Services und Einhaltung gesetzlicher Vorschriften. Mit Sitz in Gdynia, Polen, IOC beliefert Hunderte von Marken weltweit mit pharmazeutischen Qualitätsstandards.
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